![]() |
Helfende Hände für Waisenkinder Afrika e.V. - Ursula PfannenschmidtUrsula Pfannenschmidt |
|
|
Sie befinden sich hier: Home − Über uns
Über uns
Vision Der Verein möchte sich daran beteiligen, der Jugend, Kindern und Frauen in armen Ländern ein würdiges und sinnvolles Leben zu ermöglichen. Wir versuchen, indem wir Schulgebühren und andere Schulsachen für arme Kinder, vor allem Waisenkindern speziell in Uganda und Tansania bezahlen, für sie eine gute Schulbildung zu geben. Die Frauen möchten wir in die Lage versetzen, durch eigene Arbeit, wie z.B. Handarbeiten oder ein kleines Geschäft, sich selbst und ihre Kinder zu ernähren. Unsere Projekte erzielen keine Profite. Es ist uns ein Bedürfnis, den Frauen, die an HIV/AIDS erkrankt sind, das Leben zu erleichtern, indem wir ihr Leben wieder lebenswert machen und ihnen zeigen, dass es ihnen durch eigene Arbeit besser geht und sie sich in der Gemeinschaft mit anderen Betroffenen auch besser fuehlen. So geben wir ihnen Hoffnung und Kraft für ihre Kinder und sich selbst zu sorgen. Mission Wir wollen den leidenden Menschen in vielen Gebieten der Welt die Hände reichen und ihnen hilfreich zur Seite stehen. Satzung Der Verein "Helfende Hände für Waisenkinder in Afrika" e.V. Mit Sitz in Güstrow Verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". § 1 Vereinszweck Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Mittel für mildtätige Zwecke bei der Unterstützung der Schulbildung und der Bekämpfung von Malaria und HIV/AIDS von Waisenkindern in Tansania und Uganda. Wir versuchen, den Kindern eine gute Schulbildung und medizinische Versorgung im Rahmen unserer Möglichkeiten zu geben. Dabei arbeiten wir mit dem Spiritan Missionary Seminary in Arusha/Tansania und in Uganda mit der Youth Development Advocacy Organisation (Jugend-Entwicklungs-Befürwortungs-Organisation) einer Tochter der Youth Ugandas eng zusammen. Diese Organisationen dienen als Hilfspersonen im Sinne des § 57, Abs.1, Satz 2 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Sammlung von Geldmitteln im Rahmen von Vorträgen und Ausstellungen über die Situation der Waisenkinder in beiden Ländern. Die Mitglieder leisten dabei aktive Hilfe. Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. § 2 Selbstlosigkeit Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. § 3 Mitgliedschaft Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mitglied kann jede volljährige natürliche und juristische Person werden. Dem schriftlichen Aufnahmeantrag kann der Vorstand innerhalb eines Monats widersprechen. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und die Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes beschließen. § 4 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Sie fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse. Satzungsänderungen, eine Änderung des Vereinszwecks, sowie die Auflösung des Vereins bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht erschienene. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Aufgaben der Mitgliederversammlung: § 5 Vertretungsberechtigter Vorstand gem. § 26 BGB Der Vorstand besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. § 6 Geschäftsführender Vorstand/Beirat Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind, hiervon mindestens einer der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder. Die einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschlüsse des Vorstandes gebunden. Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Der Vorstand ist berechtigt, eine/n Geschäftsführer/in mit der Erledigung der laufenden Vereinsgeschäfte zu betrauen. Der Vorstand lädt schriftlich ( dies kann auch per e- Mail erfolgen) zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen. § 7 Revision Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Satzungsvorgaben und Vereinsbeschlüsse. § 8 Auflösung/Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine andere Kinder-Hilfsorganisation Deutschlands oder an eine gemeinnützige Körperschaft, die es für mildtätige Zwecke verwenden soll. |
|
|
Frau Pfannenschmidt unterstützt Waisenkinder mit der Webseite Pfannenschmidt Waisenkinder in Afrika (Tansania und Uganda) mit Spende Die Spende werden über die Spendenorganisation Helfende Hände für Waisenkinder in Afrika (Tansania und Uganda) gesammelt. Spende können über die Webseite Pfannenschmidt Waisenkinder Help und auch direkt gespendet werden. Waisenkinder in Afrika (Tansania und Uganda) werden mit der Spende unterstützt. Hilfsorganisation SUCINA und TYDAO profitieren von der Spende. SUCINA ist eine Hilfsorganisation in Tansania und TYDAO ist eine Hilfsorganisation in Uganda. Beide Organisationen, SUCINA und TYDAO, unterstützen Not leidende Pfannenschmidt Waisenkinder in Afrika (Tansania und Uganda). | Besucher: kostenlose counter |